Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bei uns zählt das Wort, auf das Sie sich absolut verlassen können: Offen, fair, geradeheraus. Und im Grunde denken wir nur dann in Bedingungen, wenn es um die Konditionen geht, die maßgeblich für die Beschaffenheit unserer Federn sind. Doch um in dem komplexen Zusammenspiel zwischen „liefern und leisten“ Transparenz zu schaffen, brauchen auch wir AGBs, die wir Ihnen hier präsentieren:

Wichtiger Hinweis!

Wir schließen keine Verträge mit Endverbrauchern. Bestellungen können nur von Unternehmern im Sinne des §14 BGB getätigt werden. 

§ 1 Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 2 Vertragsabschluss nur mit Unternehmern im Sinne des §14 BGB
§ 3 Angebot und Vertragsabschluss
§ 4 Preise
§ 5 Versand
§ 6 Liefer- und Leistungszeit
§ 7 Gewährleistung
§ 8 Schadensersatz / Haftungsbeschränkung
§ 9 Mängelrügen
§ 10 Zahlung/Verzug
§ 11 Eigentumsvorbehalt
§ 12 Patente/sonstige Rechte Dritter
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
§ 14 Salvatorische Klausel


§ 1 Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Firma erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

1.2 Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

1.4 Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.5 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von unserer Firma schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Vertragsabschluss nur mit Unternehmern im Sinne des §14 BGB

2.1 Die durch die Firma Federntechnik Knörzer GmbH angebotenen Waren und Dienstleistungen werden ausschließlich an Unternehmern im Sinne des § 14 BGB angeboten, nicht auch an Endverbrauchern. Der Besteller bestätigt deshalb ausdrücklich mit Aufgabe seiner Bestellung Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein.

2.2 Der Besteller ist verpflichtet, umfassend seine betrieblichen Daten anzugeben, einschließlich der vertretungsberechtigten Personen, z.B. Geschäftsführer usw. Bei Kaufleuten ist der Vor- und Zuname, ggf. mit entsprechenden im Geschäftsverkehr verwendeten Zusätzen anzugeben. Des weiteren ist die komplette Anschrift anzugeben.

2.3. Sollte nach dem Zustandekommen des Vertrages die Firma Federntechnik Knörzer GmbH Kenntnis erlangen, dass der Kunde entgegen seiner Erklärung kein Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist, kann sie binnen einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss 

3.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung unserer Firma. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

3.2 Die Bestellung gilt erst mit ihrer Freigabe durch unsere Firma als getätigt. Wir behalten uns vor zunächst die Firmendaten auf ihre Vollständigkeit hin zu prüfen. Sollten die Daten nicht vollständig sein oder sollten wir weitere Angaben benötigen, ist der Besteller zunächst verpflichtet, diese Angaben zu ergänzen.

3.3 Die im Online Katalog enthaltenen produktbezogenen Angaben sind unverbindlich und stellen keine Zusicherung von besonderen Eigenschaften dar.

3.4 Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Webseite oder dem Katalog ist die Federntechnik Knörzer GmbH zum Rücktritt berechtigt.

§ 4 Preise 

4.1 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung unserer Firma genannten netto Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

4.3 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk zuzüglich der Kosten branchenüblicher Verpackung und Versendung.

4.4 Für Lieferungen an Erstbesteller, Auslandskunden und Kunden die fällige Forderungen unserer Firma nicht bezahlt haben oder über die uns eine schlechte Auskunft über ihre Kreditfähigkeit vorliegt, behalten wir uns eine Lieferung per Nachnahme oder gegen Vorkasse vor.

§ 5 Versand 

5.1 Die Verladung und der Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.

5.2 Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

5.3 Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.

§ 6 Liefer- und Leistungszeit 

6.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

6.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen; hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat unsere Firma auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
6.3 Sie berechtigen unsere Firma, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

6.4 Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen um den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

6.5 Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung zur Lieferung frei, so kann der Käufer hieraus keine sonstigen Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, herleiten.

6.6 Die Lieferung erfolgt insgesamt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sollten derartige Umstände auftreten, werden wir den Käufer hiervon benachrichtigen.

6.7 Im Falle einer nicht rechtzeitigen Lieferung aus von uns zu vertretenden Gründen, ist der Käufer verpflichtet, eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen zur Geltendmachung von Ansprüchen nach § 326 BGB zu setzen.

6.8 Sollte sich bei der Fertigung der bestellten Ware ergeben, dass diese technisch nicht herstellbar ist, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.9 Wir behalten uns ein Rücktrittsrecht vor, für den Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere soweit von ihm falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit gemacht werden. Ebenso, soweit es uns nicht möglich ist, mangels entsprechender Selbstbelieferung, die Lieferung auf absehbare Zeit durchführen zu können.

§7 Gewährleistung 

7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.

7.2 Wir leisten Gewähr für einwandfreie Herstellung der von uns gelieferten Ware nach Maßgabe der technischen Liefervorschriften für Federn. Falls die Fa. Federntechnik Knörzer GmbH nach Muster, Zeichnungen, usw. des Kunden zu liefern hat, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.

7.3 Ist der von uns gelieferte Gegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, beschränkt sich unsere Gewährleistung zunächst nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

7.4 Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

7.5 Gewährleistungsansprüche gegen unsere Firma stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

7.6 Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

7.7 Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.

7.8 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware vor der Verarbeitung sorgfältigst zu untersuchen und Mängel unverzüglich zu rügen(§ 377 HGB). Soweit hierbei Mängel festgestellt werden können, darf eine Weiterverarbeitung der Ware nicht erfolgen. Ebenso dürfen weitere Teile nicht mehr verarbeitet werden, sobald sich bei der Verarbeitung zunächst nicht offensichtliche Mängel herausstellen. Wird entgegen dieser Verpflichtung die Ware verarbeitet, werden Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, mit Ausnahme des Rechtes auf Wandlung oder Minderung.

7.9 Die dem Käufer gemäß § 439II BGB zum Zwecke der Nacherfüllung zu erstattenden erforderlichen Aufwendungen werden beschränkt auf die Transportkosten und auf eine Summe von max. 10 Prozent des Warenwertes der Einzellieferung, jedoch nicht mehr als 100.- EUR.
Die konkreten Aufwendungen sind im Einzelnen nachzuweisen.

§ 8 Schadensersatz / Haftungsbeschränkung 

8.1 Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund wird begrenzt auf das vertragstypische Schadensrisiko (in der Regel auf den Rechnungswert unserer an dem Schaden stiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge).

8.2 Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.

8.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen unsere Firma als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

8.4 Die Haftung wird begrenzt auf Schäden, wie sie typischerweise bei Geschäften, wie wir sie mit unseren Kunden abschließen, entstehen können. Darüber hinaus wird die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für nicht vorhersehbare Schäden und in gesetzlich zulässigen Umfange für Schadensersatzansprüche des Käufers jeglicher Art, soweit eine Freizeichnung zulässig ist.

8.5 Im übrigen wird die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8.6 Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend für die Geschäftsführer und die Mitarbeiter der Firma Federntechnik Knörzer GmbH.

§ 9 Mängelrügen 

9.1 Reklamationen wegen Gewicht, Stückzahl, Qualität der Ware usw. müssen unverzüglich nach Eingang der Sendung schriftlich erfolgen.

9.2 Dies gilt auch für Lieferungen, deren Anlieferungsort im Ausland liegt.

9.3 Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen.

§ 10 Zahlung 

10.1 Soweit nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen unserer Firma 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

10.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

10.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

10.4 Werkzeugkosten sind sofort ohne Abzug zahlbar.

10.5 Im Falle des Verzuges ist unsere Firma berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basissatz gemäß §277 II BGB geltend zu machen.

10.6 Wir sind weiter berechtigt Fälligkeitszinsen gemäß § 353 HGB vom Tage der Fälligkeit der Rechnung an zu berechnen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt 

11.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum.

11.2 Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Er ist jedoch nicht berechtigt die von uns gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder andere Sicherungsrechte hieran Dritten einzuräumen.
Erwirbt ein Dritter gleichwohl Rechte an dem Sicherungsgut, so tritt der Kunde schon jetzt seine sämtlichen hierdurch entstandenen Rechte am Sicherungsgut an die Firma Federntechnik Knörzer GmbH ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

11.3 Das vorbehaltene Eigentum wird von uns freigegeben, sobald dessen durchsetzbarer Wert die Forderung gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 20 Prozent übersteigt.
Bei laufender Rechnung dienen die Sicherheiten zur Absicherung der gesamten Saldenforderung.

11.4 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten, jedoch ohne Verpflichtung diesbezüglich für uns.

11.5 Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

11.6 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (wie oben) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen.

11.7 Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.

11.8 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
Der Kunde ist verpflichtet uns insoweit unverzüglich zu benachrichtigen, falls hinsichtlich des Sicherungsgutes eine Pfändung oder Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen seitens eines Dritten erfolgt.

11.9 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

11.10 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

11.11 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§ 12 Patente/Sonstige Rechte Dritter 

12.1 Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

13.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig wird einheitliches internationales Kaufrecht ausgeschlossen.

13.2 Soweit der Käufer Vollkaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz unserer Firma (Pfullingen) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

13.3 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Pfullingen.

§ 14 Salvatorische Klausel

14.1 Sollten Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung des Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.

14.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit dies rechtlich möglich ist, dem Gewollten am nächsten kommt.